Förderprogramm "Wir stärken Klima"
Aktuelle Informationen zum Förderprogramm "Wir stärken Klima" 2026 und zur Haushaltssperre
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, fördert die Stadt Kornwestheim Maßnahmen in den drei Bereichen Solarenergie, Fernwärme und Mobilität. Zusätzlich bieten wir in Kooperation mit der Energieagentur Landkreis Ludwigsburg (LEA) und der Verbraucherzentrale umfangreiche und kostenlose Beratungen an. Machen Sie sich mit uns auf den Weg zur Klimaneutralität und kommen Sie bei Fragen zur Förderung und Beratung auf uns zu!
Haben Sie Fragen?
Was wird gefördert?
Die Fördertatbestände und die Voraussetzungen für die verschiedenen Maßnahmen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien. (199,8 KB)
| Vorhaben/Maßnahme | Förderhöhe |
|---|---|
| 1. Beratung | |
| Beratungsangebote der Energieagentur Landkreis Ludwigsburg (LEA) e.V. | 40 € |
| 2. Solaranlagen | |
| Photovoltaikanlage | 150 €/kWp max. 1.500 € |
| Batteriespeicher | 100 €/kWh max. 1.000 € |
| Stecker-Solargeräte | 25 % der förderfähigen Kosten max. 100 € |
| Installation eines Stecker-Solargeräts in Haushalten, die nachweislich Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) beziehen. | 75 % der förderfähigen Kosten max. 200 € |
| Thermische Solaranlage | 150 €/m2 Kollektorfläche max. 1.500 € |
| Kombination aus einer Solaranlage und einem Gründach | 30 €/kWp/m² max. 300 € |
| 3. Fernwärme | |
| Neuanschluss an Fernwärmenetz | pauschal 1.000 € |
| Erneuerung der Fernwärmeübergabestation |
pauschal 1.000 € |
| Einbau eines Trinkwarmwasserspeichers mit externem Wärmetauscher | pauschal 300 € |
| 4. Mobilität | |
| Ladestation für E-Fahrzeuge | 20 % der förderfähigen Kosten max. 500 € |
| E-Lastenrad oder E-Dreirad | pauschal 500 € |
| Rad-(E-)Lastenanhänger | 20 % der förderfähigen Kosten max. 100 € |
| Die Förderhöchstgrenze liegt bei 3.000 € pro Gebäude/Haushalt | |
Wichtiger Hinweis: Die KfW-Förderung „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (440), welche ebenfalls die Installation von Ladestationen fördert, ist nach den gegebenen Förderbedingungen leider NICHT mit der städtischen Förderung von Ladestationen kombinierbar.
Alle Informationen zum Förderprogramm 440 "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude" der KfW finden Sie hier:
KfW-Programm 440
Wer kann eine Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden und Wohnungen in Kornwestheim. Ebenso antragsberechtigt sind Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen mit Verwaltervertrag. Bei Anträgen von Mieterinnen oder Mietern ist die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümern erforderlich.
Für die Förderung eines E-Lastenrads oder E-Dreirads ist jede natürliche und juristische Person des privaten Rechts antragsberechtigt, die einen festen Wohnsitz in Kornwestheim hat.
Das Förderprogramm gilt nicht für die Wohngebäude und Wohnungen, die im Besitz der Stadt Kornwestheim sind.
Wie kann ich eine Förderung erhalten?
Um eine Förderung erhalten zu können, muss im ersten Schritt ein Förderantrag gestellt werden. Je nach Maßnahme muss dieser mit einem Angebot und weiteren geforderten Nachweisen (Eigentumsnachweis, Kopie Fahrzeugschein etc.) eingereicht werden. Das entsprechende Dokument finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Das ausgefüllte Antragsformular wird inklusive dem dazugehörigen Angebot und/oder weiterer geforderter Nachweise, welche dem Formular zu entnehmen sind, eingereicht.
Antragstellung und Fristen
Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen oder angeschafft sein. Maßnahmen, die bereits vor Antragsbewilligung in Auftrag gegeben oder angeschafft wurden, werden nicht gefördert. Mit der Auftragserteilung an einen Handwerksbetrieb gilt die Maßnahme bereits als begonnen.
Nach Antragsprüfung erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine vorläufige Bewilligung der Maßnahme und damit die Freigabe zum Beginn der Maßnahme.
Anträge werden abgelehnt, wenn auch nach der entsprechenden Aufforderung die notwendigen Anlagen nicht fristgerecht nachgereicht wurden. Das Antragsformular kann über die Homepage der Stadt Kornwestheim abgerufen werden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zu richten an:
Stadt KornwestheimStabsstelle Umwelt- und KlimaschutzJakob-Sigle-Platz 170806 Kornwestheim
oder an: Klimaschutz@kornwestheim.de
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Vollständig ausgefüllte Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangsstempels bearbeitet. Beratungsleistungen bedürfen keiner schriftlichen Antragstellung.
Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung und Auszahlung der Förderbeträge besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Reihenfolge der Antragstellung.
Die bewilligten Beträge sind Höchstbeträge.Eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ersetzt keine Bau- oder Betriebsgenehmigung. Maßnahmen, welche den Zielen und Satzungen der Stadt Kornwestheim nicht entsprechen, den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwider laufen oder deren Gestaltung nicht mit der Stadt Kornwestheim abgestimmt sind, werden nicht gefördert.
Der Antragsteller hat zu prüfen, ob die Förderrichtlinien anderer Institutionen, bei denen er sich auch um Zuschüsse beworben hat, eine Kumulierung erlauben.
Wann wird ein Antrag gestellt?
Angebote von Fachbetrieben einholen
Wie viel Zeit wird für die Bearbeitung der Anträge angesetzt?
Wie viel Zeit bleibt zur Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen?
Wie hat man vorzugehen, wenn die Förderfrist nicht eingehalten werden kann?
Wie kann ich die Auszahlung erhalten?
Welche Unterlagen sind für die Auszahlung einzureichen?
Wie viel Zeit wird bis zur Auszahlung eingeplant?
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Fragen zum Förderprogramm
Bei allen Fragen rund um das Förderprogramm "Wir stärken Klima" wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz.
Beratung
Wünschen Sie eine Beratung zu Ihrer geplanten Maßnahme oder weiteren Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Landesebene, wenden Sie sich bitte an die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V.
Aktuelle Informationen zum Förderprogramm „Wir stärken Klima“ 2026 und zur Haushaltssperre
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim ist am Donnerstag, 26. März 2026, dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat eine Haushaltssperre beschlossen. Sie tritt in Kraft, sobald der Doppelhaushalt 2026/2027 vom Regierungspräsidium genehmigt ist. Die Sperre wird so lange gelten, bis der Nachtrag zum Haushalt 2026 vom Gemeinderat verabschiedet und vom Regierungspräsidium genehmigt wurde. Hintergrund dieser Maßnahme ist der drastische Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen.
Es ist aktuell nicht absehbar, ob das Förderprogramm "Wir stärken Klima" in 2026 fortgeführt werden kann. Es können derzeit keine Fördermittel für das Jahr 2026 verbindlich zugesagt oder ausgezahlt werden. Förderanträge aus dem Jahr 2025 sind davon nicht betroffen. Auszahlungsanträge für das Jahr 2025 können weiterhin gestellt und bearbeitet werden.
Wir bitten Sie um Verständnis für die derzeitige Situation und die damit verbundenen Unsicherheiten. Zudem bitten wir Sie, von individuellen Rückfragen zum aktuellen Stand abzusehen. Alle aktuellen Informationen finden Sie hier:
Gibt es inzwischen einen genehmigten Haushalt?
Was bedeutet die Haushaltssperre für das Förderprogramm?
Wird das Förderprogramm weitergeführt?
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Wie geht es weiter, solange keine Entscheidung vorliegt?
Förderanträge können weiterhin bei der Stadt gestellt werden. Anstelle einer vorläufigen Bewilligung wird eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Diese ermöglicht es Ihnen, eine Maßnahme auf eigenes Risiko zu beauftragen. Das bedeutet:
- Sollte das Förderprogramm fortgeführt werden, nehmen Sie mit Ihrem Antrag am Förderverfahren teil und können – bei Einhaltung der Förderrichtlinien und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel – eine Förderung erhalten.
- Sollte das Förderprogramm eingestellt werden, erfolgt keine Förderung. Die Maßnahme wurde in diesem Fall auf eigene Verantwortung umgesetzt.
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine schriftliche Zustimmung der Stadt, dass Sie eine geplante Maßnahme ausnahmsweise bereits vor einer Bewilligung beginnen bzw. beauftragen dürfen.
Sie ersetzt keine Förderzusage und ist kein Bewilligungsbescheid.
Sie wird aktuell nur im Zusammenhang mit der bestehenden Haushaltssperre ausgestellt, um Ihnen trotz der angespannten Haushaltslage Planungssicherheit im Rahmen der Angebotspflichten zu ermöglichen.
Was bedeutet „auf eigenes Risiko“ konkret?
- Es besteht kein Anspruch auf eine spätere Förderung
- Die Stadt übernimmt keine Kostenverpflichtung, solange keine Bewilligung erfolgt ist
- Sollte das Förderprogramm nicht fortgeführt werden oder keine Mittel verfügbar sein, tragen Sie die vollständigen Kosten selbst
- Eine mögliche Förderung erfolgt ausschließlich, wenn das Programm fortgeführt wird und alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind
Ich habe bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten und die Maßnahme umgesetzt, wie geht es weiter?
Aufgrund der Haushaltssperre können derzeit keine Fördermittel für das Jahr 2026 verbindlich zugesagt oder ausgezahlt werden. Bitte bewahren Sie alle für die Auszahlung erforderlichen Unterlagen auf. Sobald Auszahlungen möglich sind, informieren wir Sie gesondert per E-Mail über das weitere Vorgehen.
Werde ich informiert, sobald eine Entscheidung vorliegt?
Ich habe einen Förderantrag im Jahr 2025 gestellt, kann ich eine Auszahlung beantragen?
WICHTIG: Ab dem 1. Juni 2024 gelten neue Förderrichtlinien.
Der Förderantrag muss vor Beginn oder der Anschaffung der Maßnahme gestellt werden. Die Maßnahme gilt mit der Vergabe des Auftrags und der Bestellung bereits als begonnen.
Es wird darauf verwiesen, die angehängten Förderrichtlinien vor Antragsstellung entsprechend durchzulesen. So können Fehler oder ein möglicher Verlust der Förderfähigkeit vermieden werden.
- Hinweise zum Datenschutz (178,3 KB)