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Förderprogramm "Wir stärken Klima"

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, fördert die Stadt Kornwestheim Maßnahmen in den drei Bereichen Solarenergie, Fernwärme und Mobilität. Zusätzlich bieten wir in Kooperation mit der Energieagentur Landkreis Ludwigsburg (LEA) und der Verbraucherzentrale umfangreiche und kostenlose Beratungen an. Machen Sie sich mit uns auf den Weg zur Klimaneutralität und kommen Sie bei Fragen zur Förderung und Beratung auf uns zu!

Haben Sie Fragen?

Was wird gefördert?

Die Fördertatbestände und die Voraussetzungen für die verschiedenen Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Flyer (1,516 MB) und den Förderrichtlinien (668 KB). (529,8 KB)

Vorhaben/Maßnahme Förderhöhe
1. Beratung
Beratungsangebote der Energieagentur Landkreis Ludwigsburg (LEA) e.V. 30 €
2. Solaranlagen
Photovoltaikanlage 150 €/kWp
max. 1.500 €
Batteriespeicher 150 €/kWh
max. 1.000 €
Stecker-Solargeräte pauschal 200 €
Thermische Solaranlage 150 €/m2 Kollektorfläche
max. 1.500 €
Kombination aus einer Solaranlage und einem Gründach 30 €/kWp/m²
max. 300 €
3. Fernwärme
Neuanschluss an Fernwärmenetz pauschal 1.000 €
Erneuerung der
Fernwärmeübergabestation
pauschal 1.000 €
Einbau eines Trinkwarmwasserspeichers mit externem Wärmetauscher pauschal 300 €
4. Mobilität
Ladestation für E-Fahrzeuge 20 % der förderfähigen Kosten
max. 500 €
E-Lastenrad oder E-Dreirad pauschal 500 €
Rad-(E-)Lastenanhänger 20 % der förderfähigen Kosten
max. 100 €
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 3.000 € pro Gebäude/Haushalt

Wichtiger Hinweis: Die KfW-Förderung „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (440), welche ebenfalls die Installation von Lade­stationen fördert, ist nach den gegebenen Förderbedingungen leider NICHT mit der städtischen Förderung von Ladestationen kombinierbar.
Alle Informationen zum Förderprogramm 440 "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude" der KfW finden Sie hier:
KfW-Programm 440

Wer kann eine Förderung erhalten?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden und Wohnungen in Kornwestheim. Ebenso antragsberechtigt sind Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen mit Verwaltervertrag. Bei Anträgen von Mieterinnen oder Mietern ist die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümern erforderlich.
Für die Förderung eines E-Lastenrads oder E-Dreirads ist jede natürliche und juristische Person des privaten Rechts antragsberechtigt, die einen festen Wohnsitz in Kornwestheim hat.
Das Förderprogramm gilt nicht für die Wohngebäude und Wohnungen, die im Besitz der Stadt Kornwestheim sind.

Wie kann ich eine Förderung erhalten?

Um eine Förderung erhalten zu können, muss im ersten Schritt ein Förderantrag gestellt werden. Je nach Maßnahme muss dieser mit einem Angebot und weiteren geforderten Nachweisen (Eigentumsnachweis, Kopie Fahrzeugschein etc.) eingereicht werden. Das entsprechende Dokument finden Sie ganz unten auf dieser Seite.

Wie wird ein Antrag gestellt?

Das ausgefüllte Antragsformular wird inklusive dem dazugehörigen Angebot und/oder weiterer geforderter Nachweise, welche dem Formular zu entnehmen sind, eingereicht.

Antragstellung und Fristen

Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen oder angeschafft sein. Maßnahmen, die bereits vor Antragsbewilligung in Auftrag gegeben oder angeschafft wurden, werden nicht gefördert. Mit der Auftragserteilung an einen Handwerksbetrieb gilt die Maßnahme bereits als begonnen.
Nach Antragsprüfung erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine vorläufige Bewilligung der Maßnahme und damit die Freigabe zum Beginn der Maßnahme.
Anträge werden abgelehnt, wenn auch nach der entsprechenden Aufforderung die notwendigen Anlagen nicht fristgerecht nachgereicht wurden. Das Antragsformular kann über die Homepage der Stadt Kornwestheim abgerufen werden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zu richten an:
Stadt KornwestheimStabsstelle Umwelt- und KlimaschutzJakob-Sigle-Platz 170806 Kornwestheim
oder an: Klimaschutz@kornwestheim.de 

Antrags- und Bewilligungsverfahren

Vollständig ausgefüllte Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangsstempels bearbeitet. Beratungsleistungen bedürfen keiner schriftlichen Antragstellung.
Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung und Auszahlung der Förderbeträge besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Reihenfolge der Antragstellung.
Die bewilligten Beträge sind Höchstbeträge.Eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ersetzt keine Bau- oder Betriebsgenehmigung. Maßnahmen, welche den Zielen und Satzungen der Stadt Kornwestheim nicht entsprechen, den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwider laufen oder deren Gestaltung nicht mit der Stadt Kornwestheim abgestimmt sind, werden nicht gefördert.
Der Antragsteller hat zu prüfen, ob die Förderrichtlinien anderer Institutionen, bei denen er sich auch um Zuschüsse beworben hat, eine Kumulierung erlauben.

Wann wird ein Antrag gestellt?

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Maßnahme gilt mit Vergabe des Auftrags bereits als begonnen.

Angebote von Fachbetrieben einholen

Für die verschiedenen Maßnahmen/ Fördertatbestände muss mit der Antragstellung ein Angebot mit eingereicht werden.

Bei Steckersolargeräten genügt ein vergleichbarer Nachweis wie zum Beispiel eine Bildschirmkopie der Homepage aus der die geforderte DGS-Zertifizierung bzw. die Nutzung des Wielandsteckers ersichtlich wird. Ggf. erhalten Sie das DGS-Zertifikat auch von Ihrem Anbieter. Für die Installation der Wielandsteckdose ist ein Nachweis über die Beauftragung eines entsprechendes Fachunternehmens zu erbringen.

Wie viel Zeit wird für die Bearbeitung der Anträge angesetzt?

Für die Bearbeitung der Förderanträge und die Erstellung der vorläufigen Bewilligungsbescheide, welche im Nachgang erfolgt, werden ca. 14 Tage angesetzt.

Wie viel Zeit bleibt zur Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen?

Für die Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen wird eine Frist von einem Jahr festgelegt, welche dem vorläufigen Bewilligungsbescheid zu entnehmen ist.

Wie hat man vorzugehen, wenn die Förderfrist nicht eingehalten werden kann?

Sofern es absehbar ist, dass die festgelegte Förderfrist nicht eingehalten werden kann, muss vor deren Ablauf ein entsprechendes Begründungsschreiben vorbereitet und an klimaschutz@kornwestheim.de verschickt werden.

Wie kann ich die Auszahlung erhalten?

Um eine Auszahlung erhalten zu können, muss nach der Umsetzung Ihrer Maßnahme das Auszahlungsformular inkl. der geforderten Dokumente innerhalb der Förderfrist eingereicht werden. 

Welche Unterlagen sind für die Auszahlung einzureichen?

Auf dem Auszahlungsformular ist für jeden Maßnahmenbereich samt Fördertatbestand eine Checkliste mit den einzureichenden Unterlagen abgebildet. Das entsprechende Formular finden Sie am Ende der Seite.

Wie viel Zeit wird bis zur Auszahlung eingeplant?

Nach Erhalt des Auszahlungsformulars und den geforderten Dokumenten wird ein endgültiger Zuschussbescheid erstellt und versandt. Nach Erhalt wird das Geld binnen weniger Wochen auf das entsprechende Konto überwiesen.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Fragen zum Förderprogramm

Bei allen Fragen rund um das Förderprogramm "Wir stärken Klima" wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz.

Beratung

Wünschen Sie eine Beratung zu Ihrer geplanten Maßnahme oder weiteren Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Landesebene, wenden Sie sich bitte an die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V.

Telefon-Sprechzeiten
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 Uhr 


WICHTIG: Der Förderantrag muss vor Beginn oder der Anschaffung der  Maßnahme gestellt werden. Die Maßnahme gilt mit der Vergabe des Auftrags und der Bestellung bereits als begonnen.

Es wird darauf verwiesen, die angehängten Förderrichtlinien vor Antragsstellung entsprechend durchzulesen. So können Fehler oder ein möglicher Verlust der Förderfähigkeit vermieden werden.

Geförderte Projekte (aktueller Stand)

Photovoltaik 1.497 kWp
Batteriespeicher 1.090 kWh
Stecker-Solargeräte 76 Stk.
Thermische Solaranlagen 79 m²
Fernwärme-Maßnahmen 15 Stk.
Ladestationen 35 Stk.
E-Lastenräder 7 Stk.

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