Förderprogramm "Wir stärken Klima"
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, fördert die Stadt Kornwestheim Maßnahmen in den drei Bereichen Solarenergie, Fernwärme und Mobilität. Zusätzlich bieten wir in Kooperation mit der Energieagentur Landkreis Ludwigsburg (LEA) und der Verbraucherzentrale umfangreiche und kostenlose Beratungen an. Machen Sie sich mit uns auf den Weg zur Klimaneutralität und kommen Sie bei Fragen zur Förderung und Beratung auf uns zu!
Haben Sie Fragen?
Was wird gefördert?
Die Fördertatbestände und die Voraussetzungen für die verschiedenen Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Flyer (1,516 MB) und den Förderrichtlinien (668 KB). (529,8 KB)
Vorhaben/Maßnahme | Förderhöhe |
---|---|
1. Beratung | |
Beratungsangebote der Energieagentur Landkreis Ludwigsburg (LEA) e.V. | 30 € |
2. Solaranlagen | |
Photovoltaikanlage | 150 €/kWp max. 1.500 € |
Batteriespeicher | 150 €/kWh max. 1.000 € |
Stecker-Solargeräte | pauschal 200 € |
Thermische Solaranlage | 150 €/m2 Kollektorfläche max. 1.500 € |
Kombination aus einer Solaranlage und einem Gründach | 30 €/kWp/m² max. 300 € |
3. Fernwärme | |
Neuanschluss an Fernwärmenetz | pauschal 1.000 € |
Erneuerung der Fernwärmeübergabestation |
pauschal 1.000 € |
Einbau eines Trinkwarmwasserspeichers mit externem Wärmetauscher | pauschal 300 € |
4. Mobilität | |
Ladestation für E-Fahrzeuge | 20 % der förderfähigen Kosten max. 500 € |
E-Lastenrad oder E-Dreirad | pauschal 500 € |
Rad-(E-)Lastenanhänger | 20 % der förderfähigen Kosten max. 100 € |
Die Förderhöchstgrenze liegt bei 3.000 € pro Gebäude/Haushalt |
Wichtiger Hinweis: Die KfW-Förderung „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (440), welche ebenfalls die Installation von Ladestationen fördert, ist nach den gegebenen Förderbedingungen leider NICHT mit der städtischen Förderung von Ladestationen kombinierbar.
Alle Informationen zum Förderprogramm 440 "Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude" der KfW finden Sie hier:
KfW-Programm 440
Wer kann eine Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümerinnen und Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter von Wohngebäuden und Wohnungen in Kornwestheim. Ebenso antragsberechtigt sind Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen mit Verwaltervertrag. Bei Anträgen von Mieterinnen oder Mietern ist die Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümern erforderlich.
Für die Förderung eines E-Lastenrads oder E-Dreirads ist jede natürliche und juristische Person des privaten Rechts antragsberechtigt, die einen festen Wohnsitz in Kornwestheim hat.
Das Förderprogramm gilt nicht für die Wohngebäude und Wohnungen, die im Besitz der Stadt Kornwestheim sind.
Wie kann ich eine Förderung erhalten?
Um eine Förderung erhalten zu können, muss im ersten Schritt ein Förderantrag gestellt werden. Je nach Maßnahme muss dieser mit einem Angebot und weiteren geforderten Nachweisen (Eigentumsnachweis, Kopie Fahrzeugschein etc.) eingereicht werden. Das entsprechende Dokument finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Wie wird ein Antrag gestellt?
Das ausgefüllte Antragsformular wird inklusive dem dazugehörigen Angebot und/oder weiterer geforderter Nachweise, welche dem Formular zu entnehmen sind, eingereicht.
Antragstellung und Fristen
Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen oder angeschafft sein. Maßnahmen, die bereits vor Antragsbewilligung in Auftrag gegeben oder angeschafft wurden, werden nicht gefördert. Mit der Auftragserteilung an einen Handwerksbetrieb gilt die Maßnahme bereits als begonnen.
Nach Antragsprüfung erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller eine vorläufige Bewilligung der Maßnahme und damit die Freigabe zum Beginn der Maßnahme.
Anträge werden abgelehnt, wenn auch nach der entsprechenden Aufforderung die notwendigen Anlagen nicht fristgerecht nachgereicht wurden. Das Antragsformular kann über die Homepage der Stadt Kornwestheim abgerufen werden.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zu richten an:
Stadt KornwestheimStabsstelle Umwelt- und KlimaschutzJakob-Sigle-Platz 170806 Kornwestheim
oder an: Klimaschutz@kornwestheim.de
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Vollständig ausgefüllte Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangsstempels bearbeitet. Beratungsleistungen bedürfen keiner schriftlichen Antragstellung.
Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung und Auszahlung der Förderbeträge besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Reihenfolge der Antragstellung.
Die bewilligten Beträge sind Höchstbeträge.Eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ersetzt keine Bau- oder Betriebsgenehmigung. Maßnahmen, welche den Zielen und Satzungen der Stadt Kornwestheim nicht entsprechen, den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwider laufen oder deren Gestaltung nicht mit der Stadt Kornwestheim abgestimmt sind, werden nicht gefördert.
Der Antragsteller hat zu prüfen, ob die Förderrichtlinien anderer Institutionen, bei denen er sich auch um Zuschüsse beworben hat, eine Kumulierung erlauben.
Wann wird ein Antrag gestellt?
Angebote von Fachbetrieben einholen
Für die verschiedenen Maßnahmen/ Fördertatbestände muss mit der Antragstellung ein Angebot mit eingereicht werden.
Bei Steckersolargeräten genügt ein vergleichbarer Nachweis wie zum Beispiel eine Bildschirmkopie der Homepage aus der die geforderte DGS-Zertifizierung bzw. die Nutzung des Wielandsteckers ersichtlich wird. Ggf. erhalten Sie das DGS-Zertifikat auch von Ihrem Anbieter. Für die Installation der Wielandsteckdose ist ein Nachweis über die Beauftragung eines entsprechendes Fachunternehmens zu erbringen.
Wie viel Zeit wird für die Bearbeitung der Anträge angesetzt?
Wie viel Zeit bleibt zur Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen?
Wie hat man vorzugehen, wenn die Förderfrist nicht eingehalten werden kann?
Wie kann ich die Auszahlung erhalten?
Welche Unterlagen sind für die Auszahlung einzureichen?
Wie viel Zeit wird bis zur Auszahlung eingeplant?
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Fragen zum Förderprogramm
Bei allen Fragen rund um das Förderprogramm "Wir stärken Klima" wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz.
Beratung
Wünschen Sie eine Beratung zu Ihrer geplanten Maßnahme oder weiteren Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Landesebene, wenden Sie sich bitte an die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) e.V.
WICHTIG: Der Förderantrag muss vor Beginn oder der Anschaffung der Maßnahme gestellt werden. Die Maßnahme gilt mit der Vergabe des Auftrags und der Bestellung bereits als begonnen.
Es wird darauf verwiesen, die angehängten Förderrichtlinien vor Antragsstellung entsprechend durchzulesen. So können Fehler oder ein möglicher Verlust der Förderfähigkeit vermieden werden.
- Hinweise zum Datenschutz (178,3 KB)
(Stand: Februar 2023)