Neue Förderrichtlinien "Wir stärken Klima" ab dem 1. Juni 2024

Ab dem 1. Juni gelten im Rahmen des städtischen Förderprogramms "Wir stärken Klima" neue Förderrichtlinien. 

Nach der Aktualisierung der Richtlinien im vergangenen Jahr wurden die Förderrichtlinien für dieses Jahr erneut überarbeitet. Durch die im Rahmen des Solarpaket 1 vereinfachten Regeln für Balkonkraftwerke wurden die entsprechenden Förderinhalte angepasst.

Die Förderung für eine neue Stecker-Solaranlage beträgt zukünftig pro Haushalt 25 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100 Euro. Als soziale Komponente erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) nach Nachweis eine Förderung über 75 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 200 Euro durch die Stadt. Zudem entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber und der hiermit verbundene entsprechende Nachweis für die Auszahlung.

Darüber hinaus wurden die Konditionen für Batteriespeicher, die in Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder einzeln installiert werden, angepasst.

Ab sofort gelten alle Anträge gemäß den neuen Förderrichtlinien. Bürgerinnen und Bürger erhalten wie bisher nach Antragstellung einen vorläufigen Bewilligungsbescheid.  Alle neuen Unterlagen finden Sie hier.